Der unsägliche Medienerlass von Kickl. Wir erinnern uns.

Nun zentralisiert der Innenminister die Pressestellen im BMI, sodass nun keinerlei Informationen, die nicht die Kickl‘sche Freigabe durchlaufen haben, an die Öffentlichkeit kommen.

Der neue Medienerlass sieht auch weiterhin vor, dass die Polizei die Staatsbürgerschaft beziehungsweise die Herkunft von Tatverdächtigen explizit nennen soll.

Damit stellt er sich diametral gegen die anti-rassistische Position des BMJ, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates und den Pressekodex des deutschen Medienrates.

Im aktuellen Medienerlass des BMJ heißt es:
"Bei der Informationserteilung soll auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder auf persönliche Merkmale (Hautfarbe etc.) nur hingewiesen werden, wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs unbedingt notwendig ist."

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates empfiehlt den Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates:
„Sicherzustellen, dass sich die Polizei gegenüber den Medien und der allgemeinen Öffentlichkeit in einer Weise äußert, die feindselige Haltung und Vorurteilen gegenüber Angehörigen von Minderheitsgruppen keinen Vorschub leistet.“ Die Polizei darf weder den Medien noch der Öffentlichkeit Informationen über die Rasse, die Hautfarbe, die Sprache, die Religion, die Staatsangehörigkeit oder die nationale oder ethnische Herkunft eines Tatverdächtigen zukommen lassen. Der Polizei kann die Verbreitung solcher Informationen nur gestattet werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist und damit ein rechtmäßiger Zweck verfolgt wird, was etwa bei einem Fahndungsaufruf der Fall ist.
(Allgemeine Politik-Empfehlung Nr.11; Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit)

Und der Pressekodex des deutschen Medienrates ist in diesem Punkt noch genauer: "In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." (Ziffer 12)

Und während Kickl mit diesem Tun die Spaltung der Gesellschaft weiter vorantreibt, schaut der Kanzler tatenlos zu.

#genugKickl #Menschenrechte #Rechtsstaat

© Bild: APA - Austria Presse Agentur

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