Daher meine vierte parlamentarische Anfrage, um hier den Druck im Sinne des Rechtsstaates hochzuhalten.
Denn es wäre inakzeptabel, wenn Mahringers Gutachten trotz erstinstanzlicher Enthebung weiter von BVwG-RichterInnen verwendet würden, als wäre er eine unbestrittene Beweisquelle.
Wird das Ministerium die RichterInnen von der erstinstanzlichen Enthebung informieren, sei es durch einen Vermerk auf der Sachverständigenliste oder die offizielle Empfehlung, Mahringer vorerst nicht als Sachverständigen zu beauftragen? Dies und anderes frage ich Justizminister Moser.
Denn wenn dies nicht der Fall wäre, bestünde ein massives rechtsstaatliches Risiko.
https://derstandard.at/2000088701185/Enthobener-Asylgutachter-Mahringer-weiter-im-Amt-und-Wuerden
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