daher setzen wir NEOS uns im Parlament für ein Anhörungsrecht der Länder und Gemeinden im Verfahren über die Gewährung von "humanitärem Bleiberecht" ein. Ein entsprechender Entschließungsantrag ist eingebracht.
Denn die betroffenen Länder bzw. Gemeinden sollen von den Bundesbehörden verpflichtend angehört werden.
Nur so kann man unerträgliche Härten, etwa bei der Abschiebung von gut integrierten Familien mit Kindern oder von gut integrierten Personen mit engen familiären Bindungen zu Österreich, vermeiden.
Siehe: Link
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