Juni 13, 2019

Das unzureichende Bestellverfahren der Volksanwält_innen

Die neuen Volksanwälte:
Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz.
3 Männer. Das ist schon mal im Jahr 2019 inakzeptabel.

Aber zur "Wahl" an sich: 
Das, was wir derzeit haben, ist keine Wahl, sondern ein Entsendungsrecht der 3 größten politischen Parteien.

Die Volksanwaltschaft hat eine wichtige Aufgabe, weil sich bei ihr alle Bürgerinnen und Bürger beschweren können, die sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlen.

Doch sie hat leider einen massiven Schönheitsfehler.

Die Volksanwälte werden nicht gewählt, sondern von den drei stärksten Parteien hinter verschlossenen Türen ausgesucht. Das bedeutet nichts anderes, als dass auch jene Parteien, die sehr wahrscheinlich in Regierungsverantwortung sind, sich ihre Kontrolleure selbst aussuchen.

Dieser Schönheitsfehler ist mittlerweile auch ein großer völkerrechtswidriger Makel, denn die Volksanwaltschaft hat durch Kontrollen auch Folter zu verhindern.

Die UNO verlangt daher ein offenes und transparentes Bestellverfahren mit Einbindung der Zivilgesellschaft und Expertinnen (!!), damit diese Institution auch wirklich unabhängig ist.

So ein Bestellverfahren haben wir in Österreich wahrlich nicht. Weiter kann man kaum davon entfernt sein.

Das Entsendungsrecht der 3 größten politischen Parteien ist sicher nicht transparent und daher nicht im Sinne der Unabhängigkeit.

Man konnte mir ja nicht einmal im Hauptausschuss die einfache Frage beantworten, nach welchen Qualifikationskriterien ÖVP, SPÖ und FPÖ hinter verschlossenen Türen die Kandidaten ausgesucht haben, und inwiefern das Männertrio diese Kriterien am besten erfüllt.

Wir NEOS haben daher diesen intransparenten und nicht nachvollziehbaren Vorschlag von drei alteingesessenen Politikern und nicht einem einzigen politikfernen Experten nicht abgenickt.

Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode einen Antrag auf Änderung des Bestellmodus eingebracht, nun liegt schon wieder einer im Verfassungsausschuss.

Der Status quo der Verfassung hätte auch schon jetzt die Verfassung die drei großen Parteien nicht davon abgehalten, ein öffentliches Kandidatenhearing durchzuführen. Dass sie es unterließen, zeigt einmal mehr, dass es den Altparteien nur um die eigene Macht geht und unabhängige Kontrolle von ihnen unerwünscht ist.

#Volksanwaltschaft #Folter #Menschenrechte

Juni 19, 2018

Die Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus für Folter

Auch wenn die Volksanwaltschaft in vielen Bereichen sehr gute Arbeit leistet, ist ihr Bestellmodus keiner, der Unabhängigkeit garantiert. Denn die VolksanwältInnen werden von den drei stärksten Parteien bestellt. Das lässt uns im europäischen Vergleich hinterher hinken und ist im Widerspruch zu den Vorgaben des UNO-Unterkommittees für Folterprävention. Das ist ein Zustand, in dem sich die VolksanwältInnen schon Kritik gefallen lassen müssen, wenn sie urgente Themen nicht im Fokus haben- so wie Volksanwalt Fichtenbauer das mangelhafte österreichische Beschwerdeverfahren bei Polizeigewalt.

Wir NEOS wollen einen unabhängigen Präventionsmechanismus für Folter. Wenn es diesbezüglich vonseiten der großen Parteien schon kein Umdenken gibt, dann sollten sich potentielle KandidatInnen wenigstens einem öffentlichen Hearing stellen, um ihre Kompetenz zu beweisen. Ein entsprechender Antrag wird in der nächsten Plenarsitzung von mir eingebracht werden.

#Menschenrechte #DieOpposition

https://www.facebook.com/steffikrisper/videos/270385030173382/

Mai 28, 2018

Maßnahmenvollzug: Wo bleibt die überfällige Reform?

Im österreichischen Maßnahmenvollzug werden weiterhin Untergebrachte täglich in ihrem Recht auf persönliche Freiheit verletzt.

Wir NEOS fordern, dass bei den Entscheidungen der Gerichte über Entlassungen rechtsstaatliche Qualität Einzug hält. Richter_innen sind auch nur Menschen, die auch auf Systemmängel reagieren, für die die betroffene Person jedoch nichts kann: Es gibt zu wenig gute therapeutische Betreuung in der Maßnahmenunterbringung und zu wenige Plätze für qualitätsvolle Nachbetreuung von Entlassenen. Das wirkt sich wiederum häufig negativ auf die Gefahrenprognose der GutachterInnen aus, deren Arbeit es dann noch dazu oft an der notwendigen Qualität mangelt. Dies führt dann zu unverhältnismäßig langen Unterbringungen im Maßnahmenvollzug, wodurch die Betroffenen in ihrem Recht auf persönliche Freiheit verletzt werden.