Die neuen Volksanwälte:
Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz.
3 Männer. Das ist schon mal im Jahr 2019 inakzeptabel.

Aber zur "Wahl" an sich: 
Das, was wir derzeit haben, ist keine Wahl, sondern ein Entsendungsrecht der 3 größten politischen Parteien.

Die Volksanwaltschaft hat eine wichtige Aufgabe, weil sich bei ihr alle Bürgerinnen und Bürger beschweren können, die sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlen.

Doch sie hat leider einen massiven Schönheitsfehler.

Die Volksanwälte werden nicht gewählt, sondern von den drei stärksten Parteien hinter verschlossenen Türen ausgesucht. Das bedeutet nichts anderes, als dass auch jene Parteien, die sehr wahrscheinlich in Regierungsverantwortung sind, sich ihre Kontrolleure selbst aussuchen.

Dieser Schönheitsfehler ist mittlerweile auch ein großer völkerrechtswidriger Makel, denn die Volksanwaltschaft hat durch Kontrollen auch Folter zu verhindern.

Die UNO verlangt daher ein offenes und transparentes Bestellverfahren mit Einbindung der Zivilgesellschaft und Expertinnen (!!), damit diese Institution auch wirklich unabhängig ist.

So ein Bestellverfahren haben wir in Österreich wahrlich nicht. Weiter kann man kaum davon entfernt sein.

Das Entsendungsrecht der 3 größten politischen Parteien ist sicher nicht transparent und daher nicht im Sinne der Unabhängigkeit.

Man konnte mir ja nicht einmal im Hauptausschuss die einfache Frage beantworten, nach welchen Qualifikationskriterien ÖVP, SPÖ und FPÖ hinter verschlossenen Türen die Kandidaten ausgesucht haben, und inwiefern das Männertrio diese Kriterien am besten erfüllt.

Wir NEOS haben daher diesen intransparenten und nicht nachvollziehbaren Vorschlag von drei alteingesessenen Politikern und nicht einem einzigen politikfernen Experten nicht abgenickt.

Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode einen Antrag auf Änderung des Bestellmodus eingebracht, nun liegt schon wieder einer im Verfassungsausschuss.

Der Status quo der Verfassung hätte auch schon jetzt die Verfassung die drei großen Parteien nicht davon abgehalten, ein öffentliches Kandidatenhearing durchzuführen. Dass sie es unterließen, zeigt einmal mehr, dass es den Altparteien nur um die eigene Macht geht und unabhängige Kontrolle von ihnen unerwünscht ist.

#Volksanwaltschaft #Folter #Menschenrechte