Im österreichischen Maßnahmenvollzug werden weiterhin Untergebrachte täglich in ihrem Recht auf persönliche Freiheit verletzt.
Wir NEOS fordern, dass bei den Entscheidungen der Gerichte über Entlassungen rechtsstaatliche Qualität Einzug hält. Richter_innen sind auch nur Menschen, die auch auf Systemmängel reagieren, für die die betroffene Person jedoch nichts kann: Es gibt zu wenig gute therapeutische Betreuung in der Maßnahmenunterbringung und zu wenige Plätze für qualitätsvolle Nachbetreuung von Entlassenen. Das wirkt sich wiederum häufig negativ auf die Gefahrenprognose der GutachterInnen aus, deren Arbeit es dann noch dazu oft an der notwendigen Qualität mangelt. Dies führt dann zu unverhältnismäßig langen Unterbringungen im Maßnahmenvollzug, wodurch die Betroffenen in ihrem Recht auf persönliche Freiheit verletzt werden.
Um dies zu ändern, fordern wir Justizminister Josef Moser dringend auf, die Ergebnisse der Task Force Maßnahmenvollzug seines Vorgängers Wolfgang Brandstetter umzusetzen.
https://derstandard.at/2000080364717/Oesterreich-zweimal-wegen-Massnahmenvollzug-verurteilt
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