Wir NEOS haben Anfragen zur Causa "Ibiza" gestellt. Die Kurzversion des Inhalts: „Warum wird nicht ermittelt?“
Ein reminder: Wie sich durch die Arbeit des BVT-Untersuchungsausschuss herausstellte, wurde wegen widersprüchlichsten Aussagen eine Hausdurchsuchung (!) in einer der sensibelsten Behörden Österreichs angeordnet. Mit den bekannten desaströsen Folgen für die Sicherheitssituation in Österreich.
In der Causa "Ibiza" meint die Oberstaatsanwaltschaft nun, dass trotz des Videobeweises „kein Anfangsverdacht“ vorliege und damit Ermittlungen derzeit nicht möglich sein.
Der Ermessensspielraum, den sich die Justiz offensichtlich bei der Beurteilung ihrer Fälle herausnimmt, übersteigt meine Vorstellungskraft um ein Vielfaches.
Offenbar hat Österreich ein Problem mit Verfahren, in welche PolitikerInnen involviert sind.
Die Justiz darf ihre verbundenen Augen nicht öffnen und parteilich agieren, sobald Personen wie Strache, Gudenus oder Westenthaler (Stichwort Novomatic) vor ihr steht.
Hier bleiben wir NEOS dran. Daher meine Anfragen an BMJ und BMI.
Für die Nerds:
Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist (§ 1 Abs 3 StPO). Bestimmte Anhaltspunkte setzen voraus, dass zumindest nach der sich bietenden Sachlage die Annahme einer verfolgbaren Tat indiziert ist. Es muss im Gesamtbild aller Faktoren nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Der Anfangsverdacht braucht weder dringend noch hinreichend zu sein, weil der Begriff des hinreichenden Verdachts bereits eine Prognose und infolge richtiger Weiterbeurteilung eine vorläufige Tatbewertung mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung enthält.
Es muss also nur möglich erscheinen, dass eine Straftat verwirklicht wurde und der Anfangsverdacht braucht weder dringend noch hinreichend zu sein, eben weil sich dieser erst durch nachfolgende Ermittlungen zu einem hinreichenden Verdacht entwickelt, der eventuell auch in einer Anklage münden könnte.
AF an BMI: https://www.parlament.gv.at/…/XX…/J/J_03601/fname_753409.pdf
AF an BMIJ: https://www.parlament.gv.at/…/XX…/J/J_03602/fname_753420.pdf
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