Unsere SicherheitsbeamtInnen üben ihre anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Regel gewissenhaft aus. Wo es aber zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt kommt, dann ist es für die Opfer, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und auch für alle engagierten Polizisten äußerst wichtig, dass die Täter eine angemessene Strafe erfahren.

Internationale Organisationen und Menschenrechts-Experten üben seit vielen Jahren vehement Kritik am System der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung in Österreich. Die rasche Untersuchung durch die Exekutive erfolgt nicht unabhängig und die unabhängige Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft (StA) nicht rasch genug. Das führt dazu, dass Verfahren im internationalen Vergleich dramatisch oft eingestellt werden. Dadurch gibt es auch kaum disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Das Ergebnis spricht für sich, dass ein Opfer von Polizeigewalt in diesem Land kaum mit Konsequenzen für die TäterInnen rechnen kann.

Um dieses Problem wieder klar zu machen, habe ich meine parlamentarische Anfrage gestellt.

Die wenigen Fälle, die öffentlich werden, zeigen, dass im Verfahren der Exekutive einiges im Argen liegt. Und in der vorliegenden Sache sieht man, dass auch die StA nicht immer zeitnah agiert. Hier muss es im Sinne des Rechtsstaates dringend zu Verbesserungen kommen, damit nicht der Anschein entsteht, dass das Agieren der StA damit zu tun hat, wieviel öffentliche Aufmerksamkeit ein Fall erhält.

Laut Anfragebeantwortung nach dem Fall „Claudia W.“ hat das Justizministerium eine sorgfältige Prüfung des möglichen Verbesserungsbedarfs bei der Bearbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane eingeleitet. Auch hier werden wir dranbleiben.

#Rechtsstaat #Menschenrechte